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1. Grundsätzliches |
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Die Lange-Löffel-Gruppe ist eine überschaubare Gemeinschaft,
deren Mitglieder sich in gegenseitiger Verantwortung unterstützen,
einander Hilfestellung geben und füreinander einsetzen,
wenn es die jeweilige Situation erfordert.
Für diese freiwilligen Dienste
erhalten die Ehrenamtlichen Zeitpunkte bzw. Löffel –
die Bezeichnung unseres Verrechnungsmittels –
die sie je nach Bedarf später für sich selbst,
für ihren Partner, ihre Kinder oder ihre Eltern
einlösen können.
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2. Der Löffel-Status |
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Alle Ehrenamtlichen mit einem Zeitkonto und alle Betreuten unseres Projektes
gehören zu den Langen Löffeln –
unabhängig davon, ob sie Mitglied im Diakonischen Förderverein sind oder nicht.
Voraussetzung ist, dass sie die Regelung der Löffelordnung per Unterschrift akzeptiert haben.
Zurzeit besteht für die Aktiven keine Pflicht
und für diejenigen, die Löffelleistungen in Anspruch nehmen,
die dringende Empfehlung,
in den Diakonischen Förderverein bei selbstgewählter
Beitragshöhe einzutreten.
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3. Die Löffel-Aktivitäten |
| 3.1 |
Die Langen Löffel unterstützen Senioren im Rahmen des
§ 53 AO (Abgabenordnung) durch:
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Besuche (Gespräche. Vorlesen, Gesellschaftsspiele)
in der Wohnung, im Seniorenheim oder im Krankenhaus |
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Hilfe
beim Ausfüllen von Formularen,
beim Schreiben von Briefen,
bei Kontakten zu Behörden |
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Begleitung bei
Behördengängen,
Arztbesuchen,
Einkäufen,
Spaziergängen,
kirchlichen und kulturellen Veranstaltungen
etc. |
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Sporadische bzw. einmalige Hilfen im Haushalt
(auch kleinere Reparaturarbeiten) |
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| 3.2 |
Die Langen Löffel entlasten Pflegende Angehörige im Rahmen des § 53 AO durch:
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Stundenweise Betreuung des zu Pflegenden
(Pflege bzw. Hauspflege kann von uns in diesem Zusammenhang jedoch nicht geleistet werden.) |
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| 3.3 |
Die Langen Löffel unterstützen Alleinerziehende
und Familien in Notlagen im Rahmen des § 53 AO durch:
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Individuelle, entlastende Hilfen.
(Es handelt sich hierbei allerdings nicht um Familienpflege.
Der dafür nötige Umfang und die Regelmäßigkeit der Einsätze
können durch Ehrenamtliche nicht abgedeckt werden.) |
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| 3.4 |
Weitere mit „Löffeln“ vergütete Aufgabenfelder innerhalb unseres Projektes:
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Bürodienst während der Sprechstunden |
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Verwaltung der Zeitkonten |
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4. Das Zeitpunkte- bzw. Löffelsystem |
| 4.1 |
Unsere Zeitverrechnungseinheit ist der „Löffel“.
Für die geleisteten Arbeitsstunden inkl. Warte- und Wegezeiten,
erhält der Ehrenamtliche zwei „Löffel“.
Ab der ersten Einsatzstunde können, wenn erforderlich,
auch halbe Stunden mit jeweils einem „Löffel“ vergütet werden.
Arbeitsleistungen unter einer halben Stunde
werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
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| 4.2 |
Eine gestaffelte Bewertung der verschiedenen Aktivitäten unserer Angebotspalette gibt es nicht.
Für die Höhe der jeweiligen Zeitgutschriften
ist lediglich der Zeitaufwand der Freiwilligen maßgebend.
Somit sind alle Arbeitsleistungen der Langen Löffel das Gleiche wert.
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| 4.3 |
Eine Vergütung der Arbeitsleistungen
bzw. der bereits erworbenen Zeitpunkte in Geld ist nicht möglich.
Auch der private Verkauf der „Löffel“ ist untersagt.
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| 4.4 |
Der Lange Löffel kann seine erarbeiteten „Löffel“
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für sich selbst |
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für seinen Ehegatten oder seinen Lebensgefährten |
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für seine Kinder oder seine Eltern |
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einlösen, wenn er oder die genannten Personen
im Sinne des §53 der AO hilfsbedürftig sind.
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| 4.5 |
Der Einsatz der Löffelguthaben ist immer dann möglich,
wenn die gewünschte Leistung angeboten werden kann.
Somit lassen sich durch die erworbenen Zeitgutschriften
keinerlei Rechtsansprüche auf Hilfe und Unterstützung
gegen den Verein ableiten.
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| 4.6 |
Der Lange Löffel bekommt jeweils in dem Jahr einen Auszug
seines Zeitkontos, in dem er aktiv gewesen ist und/oder eigene
Zeitgutschriften eingelöst hat. Dieser dient der Überprüfung.
Reklamationen können innerhalb von 21 Werktagen nach Zustellung
berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann natürlich jederzeit
Einblick in das eigene Zeitkonto gegeben werden.
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5. Das Löffel-Büro |
| 5.1 |
Die Mitarbeiter des Löffel-Büros führen wöchentlich
(Montag 17.30 – 19.30 Uhr) eine Beratungssprechstunde
mit folgenden Aufgabenschwerpunkten durch:
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Beratung und Information für Menschen,
die an unserem Leistungsangebot interessiert sind. |
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Erstgespräche mit potentiellen Langen Löffeln,
die sich im Rahmen unseres Projektes ehrenamtlich engagieren möchten. |
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Begleitung und Beratung der Lange-Löffel-Mitglieder
hinsichtlich ihrer ehrenamtlichen Arbeit
oder der eigenen Betreuungsbedürftigkeit. |
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Bei Bedarf wird den durch uns Betreuten bzw. ihren Angehörigen
Hilfestellung bei der Organisation und Koordination
ihrer Pflege- bzw. Betreuungssituation gegeben. |
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| 5.2 |
Weitere Aufgaben der Büro-Löffel:
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Koordination der Besuche/Einsätze der Freiwilligen
(u.a. Annahme von Betreuungsaufträgen,
Suche nach aktiven Löffeln,
Kontaktvermittlung zwischen dem Aktiven und dem zu Betreuenden) |
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Verwaltung der Zeitkonten
(Verbuchung von Zeitgutschriften bzw. –Lastschriften
an Hand der eingegangenen Löffelbögen) |
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| 5.3 |
Für den reibungslosen Ablauf des Bürodienstes
ist die stichpunktartige Dokumentation
aller Vorgänge im Protokollbuch unerlässlich.
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| 5.4 |
Im Löffelbüro sollten immer zwei freiwillige Mitarbeiter beschäftigt sein,
wobei der eine für die unter (5.1),
der andere für die unter (5.2) genannten Aufgaben zuständig ist.
Überschneidungen oder eine andere Aufteilung der Arbeit
sind nach Absprache natürlich möglich.
Der Bürodienst wird genauso wie andere Löffelleistungen mit zwei Löffeln pro Arbeitsstunde vergütet.
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6. Des Löffels Löffelei |
| 6.1 |
Bevor der Lange Löffel löffeln kann,
werden durch einen speziellen Fragebogen seine Daten erhoben.
Dazu gehören z.B. die Aktivitäten, die er anbieten möchte.
Seine Angaben werden für die Koordination der Löffeleinsätze
in unserer Datei gespeichert.
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| 6.2 |
Jeder Aktive bekommt eine Löffel-Card mit seiner Mitgliedsnummer.
Sie dient der Legitimation gegenüber den zu betreuenden Personen.
Außerdem wird ihm ein Einsatz-Ordner mit wichtigen Infos
und den nötigen Formularen ausgehändigt.
Als Nachweis der erbrachten Leistung dient der Löffel-Bogen.
Dieser muss vom Betreuten unterschrieben werden
und dann bis zum Ende des jeweiligen Quartals
im Löffelbüro abgegeben werden.
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| 6.3 |
Der aktive Löffel wird ggf. vom Löffelbüro gefragt,
ob er die Betreuung eines Interessenten übernehmen könnte.
Ist er nach ausreichender Aufgabenbeschreibung dazu bereit,
erhält er Namen und Anschrift des Betreuten.
Im Ausnahmefall kann der Erstkontakt
auch durch die Mitarbeiter des Büros arrangiert und begleitet werden.
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| 6.4 |
Über jede Löffel-Pause
wegen Urlaubs, Krankheit oder längerer Abwesenheit
ist das Löffelbüro zu unterrichten.
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| 6.5 |
Der aktive Löffel darf von den betreuten Personen keine Gegenleistungen verlangen.
Sollte er seinen Einsatz zur eigenen finanziellen Bereicherung missbrauchen,
wird er aus der Aktiven-Datei gestrichen und sein Zeitkonto aufgelöst.
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| 6.6 |
Der Lange Löffel unterliegt bezüglich seiner Aktivitäten
und der sich daraus ergebenen Kenntnis
über Krankheitsbild und persönliche Situation des Betreuten der Schweigepflicht.
Die Verletzung derselben hat (unabhängig von weitergehenden Konsequenzen)
auch hier die Streichung aus der Aktiven-Datei
und die Auflösung des Zeitkontos zur Folge.
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| 6.7 |
Während seiner Einsätze ist der Lange Löffel
über den Diakonischen Förderverein unfall- und haftpflichtversichert.
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| 6.8 |
Einmal im Monat haben die aktiven Löffel im Löffel-Café die Möglichkeit,
miteinander zu reden,
Organisatorisches zu vereinbaren,
Informationen auszutauschen und
Probleme ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu besprechen.
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| 6.9 |
Die Teilnahme an einem Einführungs- bzw. Lange-Löffel-Kurses
ist für jeden Aktiven verbindlich.
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